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EU: Neue EU-Agri-Food-Geoschutzverordnung veröffentlicht

Am 23. April wurde die neue EU-Agri-Food-Geoschutzverordnung (EU) 2024/1143 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.

Sie gilt in wesentlichen Teilen ab dem 13. Mai 2024.

Hintergrund: Der Rat hat mit den anderen Institutionen der EU zusammengearbeitet, um geografische Angaben zu stärken, insbesondere um ihre Akzeptanz in der gesamten EU zu erhöhen und die Bestimmungen über Online-Schutz und Nachhaltigkeit zu verbessern.

Am 24. Oktober 2023 haben der Rat und das Europäische Parlament eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der Vorschriften erzielt. Diese wurden vom Rat im März 2024 angenommen, wodurch das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist.

Einige der wichtigsten Verbesserungen der Vorschriften sind

  • ein vereinfachtes und effizienteres Eintragungsverfahren, durch das die Wartezeit zwischen dem Antrag und der tatsächlichen Eintragung der geografischen Angabe verkürzt wird
  • – im Einklang mit dem Gesetz über digitale Dienste – mehr Schutz geografischer Angaben, auch im Internet, etwa in Domänennamen, die geografische Angaben enthalten
  • eine stärkere Rolle für Erzeugervereinigungen: Die Mitgliedstaaten werden anerkannte Erzeugervereinigungen mit mehr Befugnissen und Verantwortlichkeiten benennen können
  • eine stärkere Betonung der Nachhaltigkeit: Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Weine können die Erzeugervereinigungen Nachhaltigkeitspraktiken vereinbaren, die über die Unionsstandards oder nationale Standards hinausgehen.

Darüber hinaus werden die neuen Vorschriften den Schutz geografischer Angaben, die Zutaten in vorverpackten Lebensmitteln bezeichnen, verbessern.

Eur-Lex - Der Zugang zum EU-Recht (Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012)

Weitere Informationen: Rat der Europäischen Union: Geographische Angaben für Lebensmittel und Getränke